FittiCO®

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

der FittiCO® Chemnitz GmbH & der FittiCO® Dresden GmbH

1. VERTRAGSABSCHLUSS

1.1. Antrag
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an das Studio zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages. Das Studio kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt das Studio das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.

1.2. Nutzungsumfang
Das Studio, in dem der Antrag auf Mitgliedschaft ausgefüllt wurde, gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtung ist nur mit gültiger Mitgliedschaftsvereinbarung möglich.

1.3. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Die Nutzung der Solarium-Flatrate ist für Personen unter 18 Jahren verboten.


2. STUDIONUTZUNG

2.1. Zugangsberechtigung zum Studio
Das Mitglied erhält nach Abschluss einer Mitgliedschaft eine Membercard, die ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitnahme der Membercard ist der Zutritt in das Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen nicht möglich.

2.2. Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der in dem Studio jeweils geltenden Hausordnung. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

2.3. Bargeldloses Zahlen
Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. In diesem Fall können alle Produkte und Leistungen, die das Studio zusätzlich anbietet, vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über die Membercard in Anspruch genommen werden. Das Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnen Aufladung sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten im Einzelfall festlegen.
Während der Laufzeit des Vertrages kann das Mitglied jederzeit den der Membercard gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen, Verrechnung mit Mitgliedsbeträgen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht.

2.4. Nutzung der Kundenparkplätze
Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des Fahrzeuges vor. Bei vollständiger Auslastung der Parkkontingente oder sonstigen Kapazitätseinschränkungen bis hin zum dauerhaften Wegfall der Parkmöglichkeiten, besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz und kein Recht zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft.


3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Umgang mit der MemberCard
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seiner Membercard zu sorgen und im Falle eines Verlustes der Membercard den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Nach Meldung des Verlustes wird die Zahlungsfunktion der Membercard gesperrt.

3.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft bei FittiCO® ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, die ihm ausgehändigte Membercard nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR 250.-. Weist das Mitglied nach, das ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch das Studio bleibt unberührt.

3.3. Membercard
Mit Erstausstellung und jeder Neuausstellung der Membercard bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird eine Aktivierungspauschale fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

3.4. Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.


4. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG

4.1. Fälligkeit der wöchentlichen Mitgliedsbeiträge
Die wöchentlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus fällig und sind 14-tägig zu zahlen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Gebühren für die Membercard sowie etwaige Aufnahmegebühr und die erste Servicepauschale sind bei Vertragsabschluss fällig und werden mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen. Alle weiteren Servicepauschalen werden danach quartalsweise abgebucht. Wählt das Mitglied die Option „Zutritt ab sofort“, wird eine anteilige Gebühr fällig, die sich aus dem vereinbarten Wochenpreis und den Nutzungstagen bis zum regulären Vertragsbeginn errechnet. Dieser Betrag wird ebenfalls mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen und ermöglicht dem Mitglied die Nutzung der vereinbarten Leistungen ab Unterschrift des Antrages auf Mitgliedschaft.
Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich auch der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, ist FittiCO® berechtigt den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wobei sich die Erhöhung auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Erhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung in Textform (§126b BGB) folgenden Monatsersten wirksam.

4.2. Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen Kosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale vom Mitglied zu tragen. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisungen sind nicht möglich.

4.3. Zahlungsverzug
Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als acht Wochenbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Das Studio behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen.


5. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT UND KÜNDIGUNG
Nach der vereinbarten Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht vom Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vor dem jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird.
Die Kündigung des Mitglieds ist unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber der das jeweilige Studio betreibenden GmbH in Textform zu erklären. Das Studio kann die Mitgliedschaft bei Verstoß gegen die Hausordnung oder bei Einnahme unerlaubter Substanzen (Dopingmittel) fristlos kündigen.


6. STILLEGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit oder Schwangerschaft für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich dann um den Zeitraum der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages.
Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungs- recht bleibt hiervon unberührt.


7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen.
Eine Haftung des Studios für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.


8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Änderungen dieser AGB
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

8.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

8.3. Hinweis nach §§ 36, 37 VSBG: Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil, und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

(Stand 02/2022)

LESMILLS
Bodypump

Energiegeladenes Workout, welches von verschiedenen Kampfsportarten inspiriert ist. Es gibt keinen Körperkontakt und keine komplexen Bewegungsabläufe, jedoch eine Menge Punches und Kicks.